Walter Hübner ist Rechtsanwalt und Notar a. D. Sein Fokus liegt auf der Beratung und Vertretung in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere auf der Beratung inhabergeführter Familiengesellschaften und zur Unternehmensnachfolge. Darüber hinaus berät er umfassend im Erb- und Familienrecht sowie im Grundstücks- und Immobilienrecht.
Walter Hübner studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen. Nach seinen Tätigkeiten als Richter in Stuttgart und im Bundesministerium der Justiz ist Walter Hübner seit 1979 als Rechtsanwalt zugelassen und bekleidete von 2001 bis 2017 das Amt des Notars.
Kontakt: 0711 22274-60 E-MailHerr Hübner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft internationales Privatrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsnotariat im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).